Kfz-Versicherung kündigen

Sie können Ihre Kfz-Versicherung immer fristgerecht zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Im Normalfall ist das der 31.12. des Jahres. Sie finden das Ablaufdatum Ihrer Kfz-Versicherung in Ihrem Versicherungsschein bzw. Ihrer Police oder Prämienrechnung.

Fristgerecht bedeutet, dass mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung also spätestens zum 30.11. vorliegen.

Daneben gibt es einige Sonderfälle, die Ihnen ebenfalls ein Kündigungsrecht einräumen:

  • Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Die Beitragserhöhung wird Ihnen in Ihrer Prämienrechnung mitgeteilt.
  • Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
  • Bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) kann die Kfz-Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gewechselt werden.
  • Bei einem Schadenfall ist eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.

Wichtig: Wenn Sie sich für einen Wechsel der Kfz-Versicherung entscheiden und zu einem neuen Anbieter wechseln, vergessen Sie nicht, die alte Kfz-Versicherung fristgemäß zu kündigen. In diesem Fall wäre die Kündigung unwirksam, der neue Vertrag mit der neuen Gesellschaft kommt nicht zustande und Sie sind ein weiteres Jahr gebunden.

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Außerdem ist es ratsam die Kündigung mit einem Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, da Sie so einen Beleg für den Versicherungswechsel haben. Nutzen Sie hierfür unser Musterkündigungsschreiben.