Viele Autobesitzer haben in den letzten Wochen schlechte Nachrichten von ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten. Nachdem die Beiträge für die Kfz-Versicherung in den vergangenen Jahren stetig gesunken sind, werden dieses Jahr die Prämien wieder kräftig erhöht, teilweise um bis zu 10-15 Prozent.
Die gute Nachricht: in diesem Fall hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämienerhöhung aufgrund ungünstigerer Typ- oder Regionalklasseneinstufung zustandekommt. Auch bei gekürzten Leistungen kann gekündigt werden.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung erfolgen, am besten schriftlich mit Einschreiben. Nutzen Sie hierfür unser Musterkündigungsschreiben.
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